Open Access nach 3 Monaten

Die Universität Zürich liess ein Rechtsgutachten zum Thema ‹Open Access› von Prof. Dr. Reto Hilty und Dr. Matthias Seemann erstellen. Danach können wissenschaftliche Artikel spätestens 3 Monate nach Erscheinen vom Autor öffentlich hinterlegt, also Open Access gestellt werden, Zeitungsartikel sogar sofort. Dies ist auch bei ausländischen Verlagen zulässig.
Am einfachsten ist es, das akzeptierte Manuskript (post-print) einzustellen. Gemäss dem Gutachten von Hilty & ZimmerSeemann kann aber auch die gedruckte Verlagsversion (ohne kennzeichenrechtlich geschützte Verlagslogos) verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass keine anders lautenden urheberrechtlichen Vereinbarungen mit dem Verlag getroffen wurden und man alleiniger Autor ist. In letzterem Fall ist normalerweise die Zustimmung aller Autorinnen und Autoren nötig.

Auf der Homepage des Zürcher Repositories ZORA findet man neben dem vollständigen Gutachten (in deutsch, englisch oder französisch) auch eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ, ebenfalls mehrsprachig).

Hinterlegung in Alexandria

Die Universität St. Gallen verabschiedete im Dezember 2008 ein Reglement zu Open Access, das die Forschenden auffordert, ihre Forschungspublikationen öffentlich auf der Forschungsplattform Alexandria zu hinterlegen. Dort kann der Volltext ganz einfach öffentlich zugänglich gemacht werden: Beim Veröffentlichen oder Bearbeiten einer Publikation erscheint rechts oben in der Eingabemaske ein Menü.

Wählt man ‹Dateien anhängen›, kann auf der nächsten Seite die Datei hochgeladen werden (am besten im PDF-Format). Nach dem Klick auf den Button ‹publizieren› steht der Volltext im Internet und kann von jedem heruntergeladen werden. Auch wird die Datei automatisch von Suchmaschinen indexiert.

Vielen Dank an die Zürcher Kollegen für die ausführliche Website zum Thema Urheberrecht & Copyright, für das Gutachten und die Übersetzungen!

Mehr Infos zu diesem Thema findet sich auch unter www.open-access.net

Ruedi Lindegger

2 thoughts on “Open Access nach 3 Monaten

  1. Hallo Ruedi Lindegger

    Es freut uns, wenn das Rechtsgutachten der Universität Zürich auch nach St. Gallen seine Wirkung ausstrahlt und so hoffentlich zu mehr Open Access verhilft.

    Apropos Strahlung: Ich hoffe wirklich fest, dass noch kein radioaktiver Wind aus Russland in St. Gallen eingetroffen ist. Die Mutation im Text von Seemann zu Zimmermann deutet aber ein wenig drauf hin 🙂

  2. Hallo nach Zürich, sorry und vielen Dank für den Hinweis! Ich hab’s gleich korrigiert (immerhin einmal war tatsächlich der Seemann an Bord), danach sicherheitshalber mal zum Fenster hinaus geschaut und kann euch beruhigen: Im Augenblick regnet’s, falls aber der Rauch kommen sollte, werdet ihr in Zürich vom St. Galler Vorposten gewarnt… 😉
    Danke nochmals für die tollen Übersetzungen und die FAQs! – Ruedi Lindegger

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